Lizenzverlängerung Referentin für rückengerechte Verhältnisprävention

Veröffentlicht von Rosi Würtz am

Was es mit der AGR (Aktion Gesunder Rücken) auf sich hat und was Verhaltens- und Verhältnisprävention sind, habe ich ja bereits an anderer Stelle erläutert. Über einen Info-Flyer, den ich kurz vor Ende meiner Physiotherapieausbildung in die Finger bekommen habe, erfuhr ich von dem in der Überschrift genannten Fernlehrgang und bildete mich zur „Referentin für rückengerechte Verhältnisprävention“ fort. Nun möchte ich meine Lizenz verlängern und bewerkstellige entsprechende Prüfungsaufgaben.

Diese Woche werde ich meine Fallbearbeitung an die AGR zurücksenden und hoffe, dass ich möglichst viele treffende gesundheitsrelevante Punkte in meinen Lösungen genannt habe. Hier auf meiner Webseite möchte ich ein wenig von dieser Lizenzverlängerung und meinen Erlebnissen während dieser Zeit berichten.

Alle drei Jahre darf jeder AGR-Referent eine Lizenzverlängerung absolvieren. Dies hat den Vorteil, dass das notwenige Wissen auf den neuesten Stand gebracht werden kann. Es passiert immer mal wieder, dass es Neuerungen bezüglich der Gesetzeslage in Sachen Arbeitsschutz und Gesundheitsprävention in Betrieben gibt und so ist es nur von Vorteil, sein Update vorzunehmen. Die mir gestellten Aufgaben decken dieses Mal folgende Themenbereiche ab:

  • Sitzen und Sehen
  • Bewegen und Transportieren
  • Freizeit und Familie
  • Recherche zur GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie)

Bewegung ist lebensnotwendig

Eigentlich ist diese Tatsache glasklar und trotzdem werden Gesundheitsberater sicherlich in den nächsten Jahren nicht so schnell arbeitslos werden. Auch für den „homo sedens“, also den größtenteils sitzenden Menschen ist die Dynamik der Schlüssel zu möglichst lange anhaltender Gesundheit. So sind ergonomische Stühle für das Büro ein wesentlicher Teil der Verhältnisprävention. Bürostühle qwerden in drei Typen eingeteilt: A. Ergonomischer Standard-Bürostuhl B. Ergonomischer Aktiv-Bürostuhl C. Ergonomischer Aktiv-Stuhl

Arbeitsschutz

Ich finde es sehr gut, dass es europaweit rechtliche Bestimmungen und Gesetze gibt, die für die Sicherheit in Betrieben sorgen. Das folgende Video zeigt auf amüsante Weise, dass Arbeitsschutz in erster Linie Chefsache ist und von jedem Unternehmer ernst zu nehmen ist.

Die volle juristische Dröhnung, die absolut notwendig ist, um sichere Arbeitsplätze zu gewährleisten, findet sich u.a. in der Arbeitsstättenverordnung, kurz ArbStättV: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/arbeitsstaettenverordnung.html

Beurteilung von Arbeitsplätzen

Lizenzverlängerung erfolgreich bestanden

Rund eine Woche hat die Überprüfung meiner Lösungsvorschläge gedauert. Dann kam ein Brief von der AGR, in dem mir mitgeteilt wurde: „Sie haben bestanden!“ Yes, strike! Die Freude ist groß! Jetzt heißt es: Wissen anwenden und weiterhin auf dem neuesten Stand bleiben!


Rosi Würtz

Soziologin mit den Schwerpunkten Digitalisierung und Gesundheit, derzeit Promotion (Uni Bonn) über betriebliche Gesundheitskommunikation von Krankenhäusern in sozialen Medien, staatlich anerkannte Physiotherapeutin mit einem Faible für Paläontologie und Raumfahrt

1 Kommentar

Referentin für rückengerechte Verhältnisprävention - Kathrin Rosi Würtz · Dezember 30, 2019 um 3:18 pm

[…] UPDATE: Die Lizenz wurde bereits verlängert und ist bis Juli 2021 gültig (Bericht über die Lizenzverlängerung). […]

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